Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Berlin





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Im Geschäftsleben sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Mit qualifizierter Beratung und Vertretung können Sie strategisch und überlegt günstige Entscheidungen treffen und in Streitfällen auf den besten Ausgang hinwirken. Mit der Spezialisierung im Handelsrecht sind wir Ihr Partner, der Ihre Interessen mit fachlicher Kompetenz und Engagement vertritt.


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Abwicklung von Unternehmen mithilfe Ihres Fachanwalts

Die Abwicklung eines Unternehmens löst die persönlichen Bindungen und vermögensrechtlichen Verpflichtungen der Gesellschafter auf. Das Unternehmen wird vollständig aufgelöst. Dabei entstehen spezifische Rechtsfolgen für Gesellschafter, Gläubiger und Schuldner der Gesellschaft.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Gesellschaft sind vorformulierte Vertragsbedingungen einer Partei, die bei Abschluss eines Vertrages der anderen Partei aufgestellt werden. Sie können Handelsgeschäfte vereinfachen und individuell gestalten. Doch es gibt Einschränkungen und Grenzen der Gültigkeit, lassen Sie sich von unserem Rechtsanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht beraten.


Begleitung von Unternehmenskäufen- und verkäufen

Finanzinvestoren oder strategische Investoren können Unternehmensanteile kaufen oder eine Gesellschaft als vollständiger Eigentümer übernehmen. Wichtige handelsrechtliche Aspekte sind zum Beispiel Garantien des Verkäufers, Due Diligence oder die Absicherung von Geschäftsgeheimnissen.


Existenzgründung und Unternehmensgründung

Bei der Existenzgründung sind je nach Komplexität des Unternehmens und Art seiner Tätigkeit vielfältige, rechtliche Aspekte zu beachten: von der Gewerbeanmeldung über Genehmigungen für bestimmte Tätigkeiten bis zur Auswahl der günstigsten Rechtsform und zur Gestaltung von Gesellschafterverträgen. Unser Anwalt für Handelsrecht ist Ihr Ansprechpartner.


Gesellschafterkonflikte

Konflikte zwischen Gesellschaftern können die operative Handlungsfähigkeit der Gesellschaft gefährden und eine Krise im Unternehmen auslösen. Für die Beilegung spielt ein gut entworfener Gesellschaftervertrag eine entscheidende Rolle. So lassen sich Fragen wie die Aufteilung der Kompetenzen, Entsendungsrechte und die Bestellung der Geschäftsführung vorausschauend regeln, um spätere Konflikte auszuschließen.


Haftung von Gesellschaftern

Die Haftung von Gesellschaftern mit dem Privatvermögen spielt im Recht der Personengesellschaften eine zentrale Rolle. Im Recht der Kapitalgesellschaften und im Konzernrecht ist die Haftung auf das Einlagekapital begrenzt. Detaillierte Regelungen wie das Eigenkapitalersatzrecht bestimmen die Gesellschafterhaftung näher. Haben Sie konkrete Fragen zur Haftung von Gesellschaftern? Dann kontaktieren Sie uns! Unser Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht beantwortet Ihnen gern Ihre Fragen und steht Ihnen in rechtlichen Belangen beratend zu Seite.

 



Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist umfassend

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