Rechtsanwalt für Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht in Berlin




Tätigkeiten Ihres Anwalts für Zivilrecht

Das Zivilrecht (auch Privatrecht oder Bürgerliches Recht) behandelt und reglementiert die Rechte und Pflichten von natürlichen Privatpersonen sowie von juristischen Rechtssubjekten (Unternehmen) zueinander.
Die juristisch gleichberechtigten Rechtssubjekte sind im Kontext des Zivilrechts häufig Käufer und Verkäufer, Mieter und Vermieter oder Arbeitnehmer und Arbeitgeber.


Ökonomisch gesehen besteht bei diesen Paarungen meist keine Gleichberechtigung. Für die genannten Beispiel-Rechtsbeziehungen gelten bestimmte Regelungen, diese hängen unter anderem von der Frage ab, wann eine Partei tatsächlich als rechtsfähig gilt.


So bestehen beispielsweise Regeln für die Berechnung von Fristen, Anspruchsverjährungen und Verjährungsunterbrechungen.



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Im Wirtschaftsverkehr kommt dem Recht der Stellvertretung eine besondere Bedeutung zu.


In diesem Zusammenhang ergeben sich zentrale Fragen:


  • Wer darf wen unter welchen Bedingungen vertreten?
  • Wie verhält es sich, wenn der Vertretene mit den Handlungen seines Stellvertreters nicht einverstanden ist?
  • Gegen wen kann ein rechtlicher Anspruch entstehen, wenn sich jemand unberechtigterweise als Geschäftsführer eines Unternehmens ausgibt?
  • Ohne einer Klärung der genauen Umstände kann nicht beurteilt werden, zwischen welchen Rechtssubjekten eine Rechtsbeziehung entstanden ist und ob diese Gültigkeit besitzt.



Als Ihre Rechtsanwälte für Zivilrecht / Privatrecht beraten und vertreten wir Sie in verschiedenen, dem Zivilrecht untergeordneten Rechtsgebieten. Hierzu zählen unter anderem das Arbeitsrecht, das Mietrecht und das Erbrecht.


Info: Das Zivilrecht untergliedert sich in das allgemeine (bürgerliche) Privatrecht, das beispielsweise das Erbrecht und das Familienrecht umfasst und in das Sonder­privatrecht, unter welches zum Beispiel das Handelsrecht, das Mietrecht, und das Arbeitsrecht fallen.




Thema: Vertragsrecht


Bei vertraglichen Unsicherheiten: Rechtsanwalt fragen!

Zahlreiche formale und inhaltliche Aspekte können einen Vertrag anfechtbar machen. Daher sind vertragliche Partner beim Bestehen spezifischer Tatbestände dazu berechtigt, von einem Vertrag zurückzutreten.


Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn

  • eine Sittenwidrigkeit vorliegt, etwa das Ausnutzen einer Notlage von Vertragspartnern,
  • vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht wird, z. B. bei Service- und Versicherungsverträgen oder
  • eine Täuschung bzw. betrügerische Absicht vorliegt.


Im alltäglichen Leben kommt es relativ häufig zu Uneinigkeiten über vertragliche Ausstiegsklauseln, Kündigungsfristen und die exakten Vertragsgegenstände.


Daher sollten etwa Miet-, Pacht- oder Arbeitsverträge einem Vertragspartner nicht ohne Prüfung durch einen auf Vertragsrecht spezialisierten Anwalt vorgelegt werden. Auch sind beispielsweise Fragen nach Ansprüchen gegenüber insolventen Unternehmen häufig, mit denen vertragliche Bindungen bestehen.


Aus diesem Grund kommt dem Anwalt für Vertragsrecht ein ausgedehntes Aufgabengebiet zu. Dieses grenzt oft an andere Rechtsgebiete, insbesondere das Mietrecht sowie das Arbeitsrecht spielen hier eine Rolle.

Betrug gelingt oftmals, weil ein Vertrag mit unrechtmäßigen Klauseln unterschrieben wird, auf die sich die vermeintlich fairen Vertragspartner schließlich berufen.


Dies ist allerdings nicht gesetzeskonform. Und auch wenn Sie als Unternehmer mit Forderungen konfrontiert sind, die in dieser Form gar nicht im Vertrag formuliert waren, so ist es an der Zeit, sich professionelle Hilfe von Ihrem Anwalt zu holen. Auf diese Weise schützen und wahren Sie Ihre eigenen Interessen.


Ein spezialisierter Anwalt für Vertragsrecht hilft Ihnen in diesen Fällen weiter und kann rechtssicher abklären, ob eine Forderung oder Abmahnung tatsächlich rechtskonform ist.


Unser Tipp: Befragen Sie im Zweifelsfall stets Ihren Rechtsanwalt für Vertragsrecht, bevor Sie einer Aufforderung nachkommen.