Rechtsanwalt für Kollektiv- und Individualarbeitsrecht in Berlin




Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung im Bereich Arbeitsrecht


Als Anwaltskanzlei mit breit gefächertem Angebot beraten und vertreten wir Sie unter anderem auch im Bereich des Arbeitsrechts. Dieses untergliedert sich in individuelles und kollektives Arbeitsrecht.

Während das Individualarbeitsrecht das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt, reguliert das Kollektivarbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretungen oder Gewerkschaften. Das Individualarbeitsrecht reguliert also das Verhältnis des Arbeitnehmers als Person gegenüber dem Arbeitgeber. 


Es deckt sämtliche Aspekte der direkten Beziehung im Lohnarbeitsverhältnis ab. Typische Themen sind in diesem Zusammenhang der Arbeitsvertrag, der Urlaubsanspruch, Abmahnungen sowie Kündigungen.



Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich hingegen mit der Beziehung von Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber.


Hierüber sind sämtliche Rechte und Pflichten definiert, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten von Gewerkschaften und Betriebsräten stehen.


Typische Themengebiete sind Tarifverträge und das Streikrecht.


Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt sowohl Arbeitnehmer und Gewerkschaften als auch Arbeitgeber. Unsere Anwaltskanzlei bietet eine hervorragende juristische Beratung in allen Teilbereichen des modernen Arbeitsrechts. Lassen Sie sich von unserer sehr guten juristischen Arbeit überzeugen.


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